Studiengebühren in Deutschland
Geschichtliches: Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26. Januar 2005 konnten in Deutschland Studiengebühren ab dem ersten Semester erhoben werden. Bis dahin war das Studieren an einer staatlichen Hochschule (Semesterbeiträge ausgenommen) kostenlos. Nur Langzeitstudierende, Gasthörer (Studierende anderer Hochschulen) und Teilnehmer von Aufbau- und Master-Studiengängen mussten für ihr Studium zahlen. Diese Gebühren waren bei jeder Landtagswahl ein brisantes Thema. Nach und nach wurden sie in jedem Bundesland wieder abgeschafft. Seit 2014 ist das "kostenlose" studieren in allen Bundesländern an staatlichen Hochschulen wieder möglich. Private Hochschulen sind allerdings immer noch auf Studiengebühren als Finanzierungsquelle angewiesen - und werden es wohl immer bleiben, da private Hochschulen keine staatlichen Subventionen erhalten. (Änderungen kann es jeweils bei der nächsten Landtagswahl geben!) Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Me
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